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Marktöffnung im Zähl- und Messwesen

 Nachdem am 04. Juli 2008 das Gesetz zur Liberalisierung des Messwesens bei den Energiesparten Strom und Gas zum Zwecke der Wettbewerbsförderung den Bundesrat erfolgreich passiert hat, stehen tief greifende Änderungen im Zähl- und Messwesen bevor. So sollen Anschlussnutzer den Betreiber ihres Strom- und Gaszählers in Zukunft selbst bestimmen können. Zudem sieht das neue EnWG §21b (3a) und §21b (3b) die systematische Einführung von intelligenten Zählern, so genannten Smart Metern, ab dem 01.01.2010 vor.

Zudem werden Lieferanten (Transportkunden) verpflichtet, auf Verlangen des Endkunden Abrechnungsintervalle von einem, drei oder sechs Monaten zu gewährleisten (EnWG §40 (2)). Als Folge dieser Anforderung stehen die für die Auslesung zuständigen Messstellenbetreiber/ Messstellendienstleister vor einer organisatorischen wie auch prozesstechnischen Herausforderung, um das sich abzeichnende Ableseaufkommen beherrschen zu können. Bis zum 30.12.2010 sind des Weiteren, wenn technisch und wirtschaftlich zumutbar, den Strom-Endverbrauchern Tarife anzubieten, die Anreize zum Energiesparen oder zur Steuerung des Energieverbrauchs setzen (EnWG §40 (3)). Hierbei werden vom Gesetzgeber insbesondere lastvariable oder tageszeitabhängige Tarife gesehen.

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Weiterführende Informationen: Foliensatz Fachveranstaltung smart metering.pdf