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Ausgleichsleistungen und Bilanzierungsregeln im Gassektor – kurz GABi Gas.

Mit der Veröffentlichung der GABi Gas (Aktenzeichen BK7-08-002) hat die Bundesnetzagentur Ende Mai 2008 neue Regeln für den Bilanzausgleich und die damit zusammenhängenden Prozesse im Gassektor festgelegt. Alle neuen prozessualen, organisatorischen und IT-seitigen  Anforderungen sind zum 01.10.2008  bei allen deutschen Gasversorgern umzusetzen. Ziel der GABi Gas ist die weitere Belebung des  Wettbewerbs, indem der Netzzugang erleichtert und die Prozesse zwischen den Marktakteuren vereinfacht und standardisiert werden.

Eine verbindliche neue Kernanforderung an die Marktpartner ist unter anderem der Übergang von der bisherigen Stundenbilanzierung auf die Tagesbilanzierung. Somit werden stündliche Abweichungen innerhalb eines Tages künftig keinen Einfluss mehr auf die Bilanz und damit auf die Kosten eines Bilanzkreisverantwortlichen / Lieferanten haben. Aufgrund des stündlichen Anreizsystems, das der Minimierung des stündlichen Regelenergiebedarfs je Bilanzkreis dient, sind die Bilanzkreisverantwortlichen jedoch weiterhin nicht von dem stündlichen Prognoserisiko befreit. Bei Standardlastprofil-Kunden besteht kein Prognoserisiko für die nominierte Einspeisung, seitens des BKV, da die bilanzrelevanten Liefermengen bereits am Tag vor der tatsächlichen Belieferung auf der Basis von gemessenen Temperaturen und von Standardlastprofilen feststehen.

Die marktorientierte Bepreisung für die Ausgleichsenergie wird künftig anhand von ausgewählten Day-ahead-Preisen an liquiden Handelsmärkten (TTF, NBP, Zeebrügge, EGT VHP) gebildet.
Bei einer Unterspeisung des Bilanzkreises wird das 1,1 fache und bei einer Überspeisung das 0,9 fache des Referenzpreises seitens des Bilanzkreisnetzbetreibers berechnet bzw. vergütet.

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