Beratungsleistungen für Energieerzeuger.
Wir sehen die Branche aus Ihren Augen.
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Strom aus Erneuerbaren Energien stößt in der Bevölkerung auf breite Zustimmung. Darüber hinaus wird er politisch gefördert und gemäß den Sätzen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) vergütet. Wer die technischen und ökonomischen Kriterien für erfolgreiche Investitionen in Erneuerbare Energien kennt und berücksichtigt, kann das Wertschöpfungspotenzial für sich nutzen.
Vermarktungsmöglichkeiten von konventionellen Erzeugungskapazitäten werden im Zuge der Energiewende zunehmend schwieriger. Erzeuger regenerativer Energien und Dienstleister stehen vor entscheidenden Aufgabenstellungen und müssen sich unter verschärften wirtschaftlichen Rahmenbedingungen am Markt behaupten.
Mit der Reform des EEG ist die bislang freiwillige Direktvermarktung von sogenanntem Grünstrom aus EEG-Anlagen verpflichtend. Diese verpflichtende Direktvermarktung ist eine der zentralen Maßnahmen aus dem politischen Kontext, die u.a. dazu dienen soll, den Anteil der Erneuerbaren Energien stetig zu erhöhen, aber die Kostenbelastungen aus der EEG-Umlage mittelfristig zu reduzieren. Die Marktakteure sind angehalten, sich mit den neuen Rahmenbedingungen zeitnah vertraut zu machen. Dazu zählen die Kenntnis der gesetzlichen Änderungen und zu ergreifenden Maßnahmen, die Analyse ggf. erforderlicher system- und prozesstechnischer Anpassungen und die Bewertung der künftigen Handlungsoptionen in der Direktvermarktung.
Lassen Sie sich über die neuen Regelungen, mögliche Erlösalternativen der Direktvermarktung, die technischen Anforderungen hinsichtlich Eignung, Abregelbarkeit und bedarfsorientierter Erzeugung und die neue EEG-Vergütungsstruktur informieren. Wir geben Ihnen eine Übersicht der für Sie relevanten Änderungen und der zu ergreifenden Maßnahmen, z.B. bei der Auswahl geeigneter Marktpartner und der Einreichung von Anträgen bei der Bundesnetzagentur bzw. beim Netzbetreiber. Im Rahmen eines Workshops bieten wir Ihnen u.a. folgende Dienstleistungen an:
Unsere Erfahrungswerte in der Unternehmensberatung bieten passgenaue Lösungswege für Ihr Unternehmen.
Auswirkungen der EEG-Novelle 2014 auf die Direktvermarktung.
Mit der Reform des EEG ist die bislang freiwillige Direktvermarktung von sogenanntem Grünstrom aus EEG-Anlagen verpflichtend.